Wie Sie bei GroupAlarm von der Mehrwertsteuersenkung profitieren

GroupAlarm gibt die Reduzierung an alle Kunden weiter.

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Ziel ist es, die Endverbraucher zu entlasten. Da wir viele Preise als “Brutto” angeben, haben wir uns entschlossen, in diesem Fall die Senkung der Mehrwertsteuer an unsere Kunden weiterzugeben. Ein Vertrag mit Netto-Preisen ist davon nicht betroffen, entscheidend ist hier die vertragliche Grundlage.

Senkung durch pauschalen Rabatt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat verschiedene Optionen vorgeschlagen, wie Unternehmen die Umsetzung der temporären Mehrwertsteuersenkung durchführen können. Wir haben uns aufgrund der einfachen Umsetzung und maximalen Transparenz für die Einführung eines Rabattsystems entschieden. Alle oben genannten Leistungen, die in den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 fallen, werden automatisch mit 2,52 Prozent rabattiert.

Warum 2,52 Prozent?
Durch die Senkung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte kosten alle Verträge und Kommunikationskosten nur noch 97,48 Prozent des ursprünglichen Brutto-Preises und sind damit 2,52 Prozent günstiger.

Ein Beispiel: Die monatliche Grundgebühr für 60 Teilnehmer in GroupAlarm pro kostet mit 19 % Mehrwertsteuer 48,00 Euro (inkl. Pro-Bono Rabatt). Bei einem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent sinkt der Betrag auf 46,79 EUR und ist damit genau 2,52 Prozent günstiger. Diese 2,52 Prozent weisen wir als Gesamtrechnungsrabatt aus.

Die Sache mit der Abgrenzung
Für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist nicht das Rechnungsdatum, sondern der Leistungszeitraum entscheidend. Da in den allermeisten Fällen auf unseren Rechnungen mehrere Leistungszeiträume abgerechnet werden, ist es notwendig, diese abzugrenzen. Daher werden wir am 1. Juli 2020 die bis dahin verbrauchten Kommunikationskosten rückwirkend mit 19 % Mehrwertsteuer berechnen. Anschließend stellen wir separat die im Voraus fälligen Grundgebühren mit 16 % Mehrwertsteuer in Rechnung. Diese Rechnung enthält ebenso den Rabatt um 2,52 Prozent, falls Ihr Vertrag unter die oben genannte Regelung fällt.

Am 1. Januar 2021 machen wir es umgekehrt: Die bis Dezember 2020 verbrauchten Kommunikationskosten werden mit 16 % (ggf. mit dem Rabatt) in Rechnung gestellt, die dann folgenden Grundgebühren für Januar 2021 auf einer separaten Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer.

Haben Sie Fragen?

Wir wissen, dass dieses Vorgehen bei unseren Kunden durch die zweimalige Rechnungsstellung im Juli 2020 und Januar 2021 einen Aufwand verursacht. Leider können wir die Mehrwertsteuersenkung aufgrund der Rahmenbedingungen nicht anders abbilden.

Haben Sie Fragen zu der Mehrwersteuersenkung oder zu GroupAlarm? Buchen Sie sich online einen Termin und sprechen Sie mit unserem Vertrieb!


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Hanno Heeskens | CEO
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